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  • Rechtsanwalt Holch

    Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Dieter Holch

Kanzlei

Rechtsanwalt Dieter Holch
  • Studium Rechtswissenschaften der Universität Mannheim bis 1987
  • Referendariat bei dem Landgericht Mannheim bis 1990
  • Von 1991 bis 2020 Tätigkeit bei einer Rechtsschutzversicherung
  • Ab 01.04.2020 anwaltliche Tätigkeiten für Rechtsschutzversicherungen

Tätigkeitsgebiet

  • Interne Beratung Rechtsschutzversicherung
  • Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Datenschutz und Einsatz von elektronischen Dokumentmanagementsystemen
  • Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen
  • Gebührenrecht der Rechtsanwälte
  • Anwaltshaftung

    - Deckungsprüfung
    - Rechnungsprüfung
    - Beschwerdemanagement
    - Qualitätsmanagement
    - Vertragsrecht
    - Kostenerstattungsmanagement


Kompetenzen

Kompetenzen
Umfangreiche Kenntnisse der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB): ARB 54, ARB 69, ARB 75, ARB 94 und neuere Versionen.

Erfahrung in der Rechtsschutz-Schadenregulierung sowohl in den Standardprodukten als auch bei Zielgruppenprodukten und Individuallösungen.

Analyse von Risiken durch Rechtsprechung und neue Geschäftsmodelle. Aufzeigen von Lösungen und deren Umsetzung.

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